Condizioni Generali (CG) di Pay3 AG
Le presenti Condizioni Generali (CG) si applicano a tutti i rapporti commerciali tra Pay3 AG e i suoi clienti.
Pay3 AG mette a disposizione dei propri clienti, come servizio, una piattaforma elettronica (software) per l'elaborazione delle transazioni di pagamento (soluzioni di cassa e di pagamento) e tutti i servizi correlati. La collaborazione può richiedere che i clienti entrino in contatto con altri partner contrattuali e acquistino da terzi beni (ad es. sistemi di cassa, hardware ecc.), servizi o licenze (ad es. software). Salvo accordi diversi, per i beni, i servizi o le licenze acquisiti da terzi si applicano le Condizioni Generali dei fornitori terzi. Tutti i costi e le commissioni che ne derivano sono a carico del cliente.
1.Angebot und Annahme
Le offerte di Pay3 AG sono soggette a modifiche e non vincolanti, salvo accordi espliciti diversi. Pay3 AG si riserva il diritto di adeguare i prezzi concordati (compresi i prezzi fissi) qualora cambino i prezzi di acquisto, i costi di trasporto, le imposte obbligatorie o altri fattori rilevanti per il prezzo.
Le presenti Condizioni Generali sono espressamente accettate dai clienti, in particolare con l'emissione di un ordine o con l'accettazione delle offerte di Pay3 AG. L'accettazione delle offerte può avvenire in modo tacito, in particolare quando i clienti ricevono o utilizzano i servizi di Pay3 AG.
Pay3 AG si riserva il diritto di rifiutare ordini senza fornire motivazioni.
2. Compenso per i servizi
I clienti devono pagare il compenso concordato per i servizi da Pay3 AG
forniti o intermediati. I servizi richiesti o pretesi dai clienti senza che sia stato concordato un compenso, saranno fatturati in base al costo effettivo e alle tariffe standard di Pay3 AG valide di volta in volta.
Pay3 AG fattura il tempo impiegato a scatti di 15 minuti. Il tempo minimo fatturabile è quindi sempre di 15 minuti, ad esempio per incarichi come l'assistenza agli utenti, le consultazioni telefoniche o il supporto. Pay3 AG addebita una tariffa forfettaria del 3,0% per le piccole spese che non vengono fatturate singolarmente.
I servizi di supporto sono forniti in base agli abbonamenti di servizio offerti di volta in volta da Pay3 AG. I singoli servizi sono descritti nel Service Level Agreement (SLA) di Pay3 AG.
3. Obblighi di collaborazione e supporto
DieKunden stellen sicher, dass sie im erforderlichen Umfang an derLeistungserbringung mitwirken und die Pay3 AG im erforderlichenUmfang unterstützen. Die Mitwirkung und die Unterstützung erfolgenauf Kosten der Kunden. Die Pay3 AG bestimmt, in welchem Umfang dieMitwirkung und Unterstützung erforderlich ist. Die Mitwirkungs- undUnterstützungspflichten sind wesentliche Pflichten der Kunden.
DieKunden sind insbesondere verpflichtet, die Pay3 AG, deren Mitarbeiterund die von ihr beigezogenen Dritten bei der Leistungserbringung injeder zumutbaren Weise aktiv und zeitgerecht zu unterstützen, daranmitzuwirken, die nötigen Bereitstellungs- undVorbereitungshandlungen (einschliesslich der Beschaffung allererforderlichen Genehmigungen und Rechte) vorzunehmen sowie dennotwendigen Zugang zu ihren Räumlichkeiten und Ressourcen zugewähren.
DieKunden sind insbesondere auch verpflichtet, rechtzeitig alle Daten,Dokumente und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen, diefür die Leistungserbringung durch die Pay3 AG von Bedeutung seinkönnten. Daten in elektronischer Form, die weiterverarbeitet werden,sind der Pay3 AG in einem gängigen elektronischen, insbesonderemaschinenlesbaren Format zu übergeben.
DieKunden verpflichten sich, der Pay3 AG Einsicht in sämtlicheTransaktionen zu gewähren. Die Daten werden ausschliesslich zumvertraglich vereinbarten Zweck verwendet Die Pay3 AG behandeltsämtlich ihr zur Kenntnis gebrachten Daten streng vertraulich. Eswird nachfolgend auf Ziffer 11.«Datenschutz / Geheimhaltung» verwiesen.
Folgen,die entstehen, weil die Kunden ihren Mitwirkungs- undUnterstützungspflichten
nichtoder nicht gehörig nachkommen, sind von den betreffenden Kunden zutragen, zum Beispiel Mehraufwand oder Verzögerungen. Die Kundenhaben die Pay3 AG für allfälligen Mehraufwand zu den jeweilsgültigen Standardansätzen zu entschädigen, es sei denn, dieVerantwortung liegt ausschliesslich bei der Pay3 AG.
4. Gefahren-übergang / Rückgaberecht
JeglicheGefahr, insbesondere die Gefahr einer zufälligen Beschädigung odereines zufälligen Untergangs von Lieferwaren, geht bei Ablieferungbei den Kunden, bei Abholung durch die Kunden oder Dritte sowie beider Übergabe an einen Spediteur auf die Kunden über.
Waren können innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt oder Zugang mit dem Lieferschein oder der Rechnung auf Kosten der Kunden an die Pay3 AG retourniert werden. Ausgenommen sind auf speziellen Kundenwunschangefertigte oder bei Dritten bestellte Waren, Technikartikel, bereits gebrauchte Waren sowie Abonnements, Entwicklungen, Lizenzen und Schnittstellen. Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und vollständig retourniert werden.
5. Preise und Versandkosten
AllePreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Alle Preiseverstehen sich netto, das heisst insbesondere ohne exklusiveEntsorgungsgebühren, Mehrwertsteuer und allfällige weitereZwangsabgaben, Transportkosten sowie Verpackungs- und Versandkosten.
DerVersand erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und im FürstentumLiechtenstein. Die Verpackungskosten betragen mindestens CHF 12.00.
DiePay3 AG bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, diesesind jedoch nicht garantiert. Sofern die Zustellung aus Gründen, dienicht bei der Pay3 AG liegen, nicht möglich ist, gehen die Kostenfür die erneute Zustellung vollumfänglich auf den Kunden über.
Die Verrechnung von Ansprüchen der Kunden mit Ansprüchen der Pay3 AG bedarf die ausdrückliche Zustimmung von der Pay3 AG.
6. Zahlungen / Fälligkeit / Verzug
Vergütungenund sonstige Zahlungen werden gemäss Rechnungsstellung durch die
Pay3AG fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum.
DieKunden geraten mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist automatischund ohne Zahlungserinnerung in Verzug. Die Pay3 AG kann folgendepauschale Gebühren für Zahlungserinnerungen erheben: CHF 10.00 fürdie erste Zahlungserinnerung, CHF 20.00 für die zweite und letzteZahlungserinnerung. Die Pay3 AG behält sich vor, einen Verzugszinsvon 5 % ab Fälligkeit zu erheben.
Gerätder Kunde mit der Annahme der Ware oder mit der Bezahlung derselbenin Verzug, steht es der Pay3 AG frei, entweder an der Erfüllung desVertrags festzuhalten, diesfalls schuldet der Kunde Schadenersatz fürdie Verspätung sowie 5 % Verzugszins oder vom Vertragzurückzutreten.
BeiAbonnements, Lizenzen und sonstigen Dienstleistungsverträgen hat diePay3 AG das Recht nach vorgängiger Mahnung bei Zahlungsverzug desKunden ihre Leistung bis zur erfolgten Zahlung einzustellen. DerAufwand für die Wiederherstellung der Leistungsbereitschaft geht zuLasten des Vertragspartners.
Warenbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Pay3 AG. DiePay3 AG ist berechtigt, das Eigentum an Sachen durch den Eintrag imEigentumsvorbehaltsregister auf Kosten der Kunden zu sichern. DiePay3 AG sowie Drittlieferanten bleiben bis zur vollständigenBezahlung aller offenen Forderungen unter Einhaltung derZahlungsbedingungen Eigentümerinnen beziehungsweise Inhaberinnensämtlicher Arbeitsergebnisse und Immaterialgüterrechte.
Leistungsverpflichtungender Pay3 AG gelten nicht als Verfalltagsgeschäfte. Termine geltenmit der Bereitstellung von Leistungen als eingehalten. Gerät diePay3 AG in Verzug, haben die Kunden zweimal, schriftlich eineangemessene Nachfrist zu gewähren.
7. Garantie / Gewährleistung
Mängelwegen Material– oder Fabrikationsfehlern, die innert 12 Monatennach Ablieferung auftreten, hat der Kunde der Pay3 AG innert 5 Tagennach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
MangelhafteWaren werden nach Ermessen von Pay3 AG nachgebessert oder ersetzt.Ersetzte Teile und Waren werden Eigentum der Pay3 AG. BeiGarantiefällen, wo allfällige Fehler nicht beseitigt oder Teilenicht ersetzt werden können, gewährt die Pay3 AG den Kunden imeigenen Ermessen eine Preisminderung. Ansprüche des Kunden wegenindirekten Schäden und Folgeschäden, wie etwa entgangener Gewinn,Ansprüche Dritter, Datenverlust etc. sind ausgeschlossen. Sämtlicheweiteren Ansprüche der Kunden sind ausgeschlossen. Die Kunden könneninsbesondere nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz vonFolgeschäden (Schadenersatzansprüche) verlangen.
Ausseres ist im entsprechenden Service-Abonnement ausdrücklich andersvereinbart, erbringt die Pay3 AG die Garantieleistungen in ihreneigenen Räumlichkeiten («Bring-in-Garantie»). Aufenthalts- undReisekosten, Transport- und Verpackungskosten sowie Demontage- undMontagekosten gehen zu Lasten der Kunden. Die Anerkennung oderBeseitigung von Garantiefällen unterbricht keine Garantie- oderVerjährungsfristen.
DieGarantie gilt nicht für Mängel aus fehlerhafter Installation,unsachgemässer Bedienung, höherer Gewalt oder wenn die KundenHardware oder Software selbst ändern oder durch Dritte ändernlassen. Die Garantie gilt auch nicht, wenn die Kunden ihrenMitwirkungs- und Unterstützungspflichten nicht nachkommen.
DieGarantie gilt schliesslich auch nicht für Leistungen und Waren vonDritten. Für
Leistungenund Waren von Dritten gelten deren AGB und sonstigen Bestimmungen.Die Pay3 AG tritt in diesem Fall im rechtlich zulässigen Umfang alleGarantie- und Gewährleistungsansprüche von solchen Dritten denbetreffenden Kunden ab. Die Pay3 AG unterstützt die Kunden beiBedarf auf deren Kosten beim Einfordern solcher Ansprüche.
Mehraufwandder Pay3 AG im Zusammenhang mit Leistungen und Waren von Dritten, zumBeispiel die Neuinstallation oder Neuprogrammierung von Geräten,geht zu Lasten der betreffenden Kunden, sofern und soweit solcherMehraufwand nicht von den betroffenen Dritten getragen wird.
DieGarantie ersetzt sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zu Garantie undGewährleistung. In einzelnen Kaufverträgen oder in sonstigenVerträgen vereinbarte Garantiebestimmungen haben Vorrang.
8. Haftung
DiePay3 AG haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durcheigene grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursachtwurden. Jegliche weitere Haftung für direkte Schäden, insbesonderebei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, ist ausdrücklich undvollumfänglich ausgeschlossen. Jegliche Haftung für indirekteSchäden und Mängelfolgeschäden, für Ansprüche allfälligerDritter, für Reputationsschäden sowie für ausbleibenden Erfolgoder entgangenen Gewinn ist ausdrücklich und vollumfänglichausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.
DieseHaftung ist bei Sachschäden auf CHF 50'000.00 pro Schadenereignisund für Vermögensschäden auf CHF 5'000.00 pro Schadenereignisbeschränkt.
DiePay3 AG haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit derDatensicherung. Es wird insbesondere jede Haftung für Schäden durchÜbermittlungsfehler, technische Mängel, Unterbrüche, Störungen,rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen,Missbräuche durch Mitarbeitende des Kunden oder Überlastung desNetzes ausgeschlossen. Die Kunden sind allein und ausschliesslich fürdie Sicherung und Wiederherstellung ihrer Daten verantwortlich, essei denn, eine solche Datensicherung wird ausdrücklich vereinbart.Angebote wie «Active Monitoring» der Pay3 AG dienen ausschliesslichder unterstützenden und unverbindlichen Kontrolle derDatensicherung.
DiePay3 AG haftet auch nicht, wenn die sich aus diesen AGB ergebendenPflichten aufgrund höherer Gewalt nur teilweise oder nichtvollständig erfüllt werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondereAttentate und Explosionen, Aufstände, Kriege und Unruhen, Brändeund Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstigeNaturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, IT-Sicherheitsvorfälle,Nuklearunfälle, die Beschränkung oder Unterbrechung derStromversorgung und von
Telekommunikationsdiensten,Streiks, magnetische Stürme, unvorhergesehene
Witterungseinflüssesowie behördlich angeordnete Verbote. Als höhere Gewalt gilt
ausdrücklichauch die COVID-19-Pandemie. Sofern und soweit die Pay3 AG aufgrundhöherer Gewalt ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommenkann, wird die Vertragserfüllung, zum Beispiel vereinbarte Termine,entsprechend hinausgeschoben, ohne dass die Pay3 AG den Kunden dafürhaftet.
DieKunden haften gegenüber der Pay3 AG und allfälligen Drittenausdrücklich und vollumfänglich für sämtliche direkten undindirekten Kosten und für Schäden, welche im Zusammenhang mitAngeboten, Leistungen und Waren der Pay3 AG und allfälligen Drittenentstehen. Diese Haftung gilt unabhängig vom Verschulden und umfasstauch die Schadloshaltung für Ansprüche allfälliger Dritter. Diebetreffenden Kunden stellen die Pay3 AG von sämtlichen Ansprüchenallfälliger Dritter frei und verpflichten sich, sämtliche Kosten,auch die vollen Anwalts- und Gerichtskosten, sowie direkte undindirekte Schäden gemäss Abrechnung der Pay3 AG zu tragen.
9. Rechte an Software und sonstige Immaterial-güterrechte
Sämtliche Rechte an Software sind und bleiben Eigentum der jeweiligen Anbieter, Hersteller und Lieferanten, sofern keine Rechte ausdrücklich eingeräumt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Anbieter, Hersteller und Lieferanten bei tatsächlichen oder vermuteten Verletzungen von Lizenz- und Nutzungsbedingungen die Lizenz entziehen und die Nutzung der Software, auch in Form von Hardware, verbieten können.
10. Datenschutz / Geheimhaltung
DiePay3 AG und die Kunden verpflichten sich, die geltenden gesetzlichenBestimmungen über den Datenschutz einzuhalten. Die Kundenverpflichten sich, die Pay3 AG zu informieren, wenn sie der Ansichtsind, dass geltende gesetzliche Bestimmungen über den Datenschutznicht eingehalten werden.
DiePay3 AG und die Kunden verpflichten sich alle nicht allgemeinbekannten Informationen, die sie in Zusammenhang mit ihrenGeschäftsbeziehungen erfahren oder anderweitig zur Kenntniserhalten, geheim zu halten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltungbesteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen derPay3 AG und ihren Kunden zeitlich unbefristet.
DieKunden nehmen zur Kenntnis, dass Mitarbeiter der Pay3 AG im Rahmenihrer Tätigkeit auch Zugang zu vertraulichen Daten und sensiblenInformationen erhalten können. Die Mitarbeiter unterliegen einerberuflichen Schweigepflicht und sonstigen gesetzlichenGeheimhaltungspflichten sowie entsprechenden vertraglichen Pflichtengegenüber der Pay3 AG. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigungder Tätigkeit solcher Mitarbeiter für die Pay3 AG zeitlichunbefristet.
Die Kunden nehme zur Kenntnis,dass die Pay3 AG bei der Zusammenarbeit mit andern Anbietern, diesenDaten im erforderlichen Umfang übermitteln kann. Bezüglich derWeiterverarbeitung dieser Daten durch die andern Anbietern wirdausdrücklich auf deren AGBs verwiesen.
11. Vertragsdauer
Verträgemit der Pay3 AG treten mit ihrer Unterzeichnung oder durch dieAnnahme oder die Bestellung durch die Kunden in Kraft. WerdenVerträge nicht zeitlich begrenzt, so gelten sie jeweils hinsichtlichder darin enthaltenen Dauerleistungen als auf unbestimmte Zeitabgeschlossen.
Verträgekönnen jeweils per Ende Vertragsjahr mit einer Frist von 3 Monatenschriftlich gekündigt werden, es sei denn, es wurde etwas anderesausdrücklich vereinbart. Bei Verträgen mit einer vereinbartenMindestlaufzeit ist die Kündigung frühestens per Ablauf derMindestlaufzeit möglich. Verträge, die Leistungen betreffen, welchevon Dritten erbracht oder durch die Pay3 AG vermittelt werden, endenautomatisch, wenn die Dritten die betreffenden Leistungen nicht mehrerbringen.
Beivorzeitiger Auftragsbeendigung durch die Kunden wird von der Pay3 AG,unabhängig vom erreichten Ergebnis, der effektive Zeitaufwandverrechnet. Bei der vorzeitigen Beendigung von Aufträgen mit einemgeplanten oder vereinbarten Arbeitsvolumen durch die Kunden werden 50% der geplanten oder vereinbarten Zeit oder des geschätztenZeitaufwandes verrechnet. Der Beendigung gleichgestellt ist dieVerschiebung von Aufträgen.
DasRecht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibtjederzeit
vorbehalten.Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie von der Pay3 AGausdrücklich bestätigt wurden.
12. Treuepflichten
DiePay3 AG und die Kunden haben alles zu unterlassen, was die
Handlungsfähigkeit und die Kompetenz der jeweils anderen Partei beeinträchtigen könnte.
Im Rahmen dieser Treuepflichten ist es insbesondere untersagt, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Abwerben umfasst auch, Mitarbeiter direkt oder indirekt zu einer selbstständigen Bewerbung zu ermutigen oder als Mitarbeiter zu beschäftigen oder durch eine andere Form der Zusammenarbeit, zum Beispiel mittels Auftrag oder Werkvertrag, direkt oder indirekt ans ich zu binden.
Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot schuldet die vertragsbrüchige Partei für jeden einzelnen Fall eine Vertragsstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohns des abgeworbenen Mitarbeiters, jedoch mindestens CHF 250‘000.00. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere der durch die Abwerbung entstehenden Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, bleibt vorbehalten. Die Leistung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots.
13. Kommunikation
DiePay3 AG AG kommuniziert per E-Mail mit ihren Kunden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Daten unverschlüsselt versendet werden. Das heisst, es ist nicht ausgeschlossen, die Informationendurch Dritte eingesehen und/oder verändert werden können. Ebenso nehmen die Kunden zur Kenntnis, dass es bei der Kommunikation per E-Mail zu Übermittlungsfehler, Unterbrüchen und Störungen kommen kann.
14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Pflichten der Kunden ist der Sitz der Pay3 AG, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Diese AGB gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Die Pay3 AG behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Mit Erscheinen der geänderten AGB verlieren alle bisherigen AGB ihre Gültigkeit.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstigen Vereinbarungen mit den Kunden als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB oder sonstiger Verträge im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die betreffenden Bestimmungen so anpassen, dass der Zweck der nichtigen oderunwirksamen Bestimmungen so weit wie möglich erreicht wird.
DiesesAGB untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschlussdes
Übereinkommensder Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf.Gerichtsstand ist am Sitz der Pay3 AG. Die Pay3 AG ist alternativberechtigt, die Kunden an ihrem Sitz / Wohnsitz zu belangen.